Defekte Verhütungsspirale: OGH hob Urteil gegen Schadenersatz auf

In einem Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich um fehlerhafte Verhütungsspiralen der Firma Eurogine hat der Oberste Gerichtshof (OGH) laut Verbraucherschutzverein (VSV) die Möglichkeit auf Schadenersatz in Aussicht gestellt. Der VSV sieht Hoffnung, dass auch bei ungewollter Schwangerschaft Schadenersatz erkämpft werden könnte. Der OGH hat den Fall an das Berufungsgericht zurückverwiesen, um Grundsatzfragen zu klären.

red/Agenturen

„Es ist unserer Anwältin Margit Sagel auch gelungen, beim OGH Zweifel an der bislang ablehnenden Judikatur bei einer 'wrongful conception' insbesondere im Hinblick auf die Produkthaftung des Herstellers zu wecken, wonach neben krankheitswertigen psychischen Beeinträchtigungen auch Vermögensschäden (Verdienstentgang) sehr wohl zu ersetzen wären,“ berichtete Daniela Holzinger, Obfrau des VSV. Der OGH hat die angefochtene Entscheidung aufgehoben.

Laut OGH stünde für den Verdienstentgang durch Schwangerschaft und Geburt des Kindes grundsätzlich kein Ersatz zu. Ob dies nach der europäischen Produkthaftungsrichtlinie anders zu beurteilen wäre, müsste vom Gerichtshof der Europäischen Union geklärt werden. Das Berufungsgericht muss die Grundfragen klären, ob eine Spirale von Eurogine verwendet wurde bzw. ob diese Spirale fehlerhaft war und zur (ungewollten) Schwangerschaft führte.

Verbraucherschutzverein sieht Hoffnung auf Schadenersatz bei ungewollter Schwangerschaft

Der spanische Hersteller der Verhütungsspiralen musste im Frühjahr 2018 eine Reihe von Chargen seiner Produkte zurückrufen, da ein Materialfehler auftrat. Die Kunststoffarme der Spiralen wurden vorzeitig brüchig und sind daher bei der Entfernung oder auch spontan gebrochen. Teile der Arme blieben häufig in der Gebärmutter der Frauen zurück. Bei rechtzeitiger öffentlicher Warnung hätten die Frauen laut VSV zum einen diese Spiralen nicht mehr einsetzen lassen oder diese Spiralen so rechtzeitig entfernen lassen können.

Bei Gerichten in Österreich sind an die hundert Gerichtsverfahren - mit Deckung durch Rechtsschutzversicherungen - gegen den Hersteller anhängig. Über 2.000 Betroffene meldeten sich beim VSV. Der VSV hat für Frauen ohne Rechtsschutzversicherung mit Hilfe eines Prozessfinanzierers fünf Klagen gegen die Republik und gegen Eurogine eingebracht und will für etwa 160 Frauen Ende August eine Sammelklage nachreichen.

Verhütungsspirale
Bei Verhütungsspiralen der Firma Eurogine brachen bei bestimmten Chargen die Plastikarme im Körper ab. Grund war ein Materialfehler, die Betroffene müssen oft schmerzhafte Eingriffe über sich ergehen lassen.
Ottfried Schreiter / imageBROKER / picturedesk.com